Anspruch auf finales Arbeitszeugnis bei Übergang zur Autobahn GmbH?
Mitglieder-News 05. Juni 2020
Liebe Straßen.NRW - kombanerinnen und kombaner!
Derzeit erreichen uns einige Anfragen unserer Mitglieder, ob Tarifbeschäftigte mit dem Arbeitgeberwechsel zur Autobahn GmbH zum 01.01.2021 Anspruch auf ein finales Arbeitszeugnis für ihr bisheriges Arbeitsverhältnis haben?
Die rechtliche Einschätzung unserer komba-Juristin Manuela Winkler-Odenthal bei der komba-Landesgeschäftsstelle in Köln möchten wir daher mit dieser News an Euch weitergeben:
Die Beschäftigten, die im Wege des Betriebsübergangs zur Autobahn GmbH wechseln, haben zwar keinen Anspruch auf ein Endzeugnis, weil das Arbeitsverhältnis durch den Betriebsübergang nicht beendet wird.
Aber es besteht unter Umständen ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis nach § 35 Abs. 2 TV-L. bzw. TVöD.
Voraussetzung für einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist ein triftiger Grund. Ein triftiger Grund liegt nach der Rechtsprechung auch bei dem Ausscheiden eines langjährigen Vorgesetzten vor. Allgemein anerkannt ist auch ein Vorgesetztenwechsel.
Führt der Betriebsübergang zur Autobahn GmbH zu einem Vorgesetztenwechsel, dann kann dies der Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sein. Dies muss im Einzelfall geklärt werden.
Wir danken unsere komba-Juristin für die schnelle Klärung dieser rechtlichen Fragestellungen!
Wir bleiben dran!
Eure komba Fachgruppe
im Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Mitglieder-Info als PDF-Dokument zum Downloaden
Geschäftsführer: Michael Quente
FG Landesbetrieb Straßenbau NRW
komba gewerkschaft
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Mail: senioren(at)komba-strassen-nrw.de
Stellvertreter: Johannes Krips
Telefon: 0203 29867-018
- 27. Oktober 2020 - "EKR 2020: Kompromiss erzielt - Bewertung des Ergebnis (mit Podcast)" (Quelle: komba.de)
- 25. Oktober 2020 - "Tarifeinigung mit Bund und Kommunen - Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst" (Quelle: dbb.de)
- 16. Oktober 2020 - "EKR 2020: NEBELKERZE ODER ERSTER SCHRITT?" (Quelle: komba.de)