27.01.2023 / komba gewerkschaft nrw

Fachbereich Sozial- und Erziehungsdienst - Info 1/2023

© Nicole Niessen
© Nicole Niessen

Arbeitsunfähigkeit am Regenerations- oder Umwandlungstag: Was ist zu beachten?

Mit dem SuE-Tarifabschluss 2022 wurden die Regenerations- und Umwandlungstage, also zusätzliche freie Tage für die SuE-Beschäftigten, eingeführt. Rechtlich gesehen stellen diese Tage keinen Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dar. Für den Fall, dass an diesen Tagen eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitsgeberverbände (VKA) und die komba gewerkschaft unterschiedliche Rechtsauffassungen, die die komba gewerkschaft notfalls gerichtlich klären lässt. 

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Yvonne Zimmermann | zimmermann@komba.de | 0221 – 912 852 34
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

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Kontakt

Geschäftsführer: Michael Quente
Fachgruppe Straßenbau
komba gewerkschaft
Warendorfer Straße 14
48145 Münster
Telefon: 0162 / 2398386
Mail: info(at)komba-strassen-nrw.de

 

Ansprechpartner der Jugend:
Maike Kohl
Telefon: 02151 819-387
Mail: jugend(at)komba-strassen-nrw.de

 

Seniorenbeauftragter: Johannes Krips
Mail: senioren(at)komba-strassen-nrw.de

Stellvertreterin: Sabine Wilhelmi
Telefon: 02221 8397-211

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